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Nov 27

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Krankentagegeld Beruf Piloten – so versichert man richtig

Die ARAG Krankversicherung bietet im Tarif 37 zwei für angestellte Piloten sehr wichtige Vorteile im Krankentagegeld:

Eine mögliche Fluguntauglichkeit ist einer Arbeitsunfähigkeit gleichzustellen:

MB/KT2009 Seite 16 – §1  Teil II, Abs. 3

(3)      Bei  fliegendem  Personal  (Piloten,  Kabine)  ist  Fluguntauglichkeit
gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit
.

 

Warum ist das für einen Piloten so wichtig, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen?

Nun die Antwort ist simpel: Eine Fluguntauglichkeit muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass der behandelnde Arzt einen Piloten auch grundsätzlich als arbeitsunfähig betrachtet. Es gibt zahlreiche Diagnosen, die in Ihrer Ausprägung keine Krankschreibung begründen aber trotzdem analog zu den strengen Richtlinien des Flugluftverkehrs eine Fluguntauglichkeit auslösen.

 

Was kann man machen, wenn man seine Krankenversicherung bei einem anderen Unternehmen führt?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie können inklusive der Vollversicherung zur ARAG wechseln
  2. Man sichert das Krankentagegeld einfach separart bei der ARAG ab
  3. Falls man aus gesundheitlichen Gründen nicht wechseln kann, ist ein Wechsel weder sinnvoll noch möglich.

 

Oft können  Versicherer ein einzeln und von der Vollversicherung geführtes Krankentagegeld im Leistungsfall innerhalb der ersten 3 Jahre kündigen. Die ARAG verzichtet auf ein derartiges Kündigungsrecht, wenn Sie Angestellter einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss nachweisen können. Den Passus in den Versicherungsbedingungen finden Sie an folgender Stelle:

Kündigungsverzicht auch für ein separat und einzeln versichertes Krankentagegeld:
In den Versicherungsbedingungen finden wir dazu Folgendes:

MB/KT2009 Seite 21 – Teil I § 14   Kündigung durch den Versicherer
(1)      Der  Versicherer  kann  das  Versicherungsverhältnis  zum  Ende  eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten  kündigen,  sofern  KEIN gesetzlicher  Anspruch  auf  einen  Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.

 

Da der angestellte Pilot in der Regel einen Arbeitgeberzuschuss erhält, hat dieser somit einen bedingungsmäßigen Kündigungsschutz im Vertrag fixiert.

 

Krankenversicherung für Piloten (mp3)

Über den Autor

Thorsten Gerte

1969 geboren und wohnhaft in Hagen (NRW) mit Frau und Kind - 1994 Gewerbeanmeldung für die Versicherungsvermittlung - 1997 Spezialisierung auf biometrische Versicherungsrisiken - 1999 Kammerprüfung (IHK) Versicherungsfachmann (BWV) - seit 2008 Maklerbetreuer und Trainer im Bereich biometrischer Risiken - tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO.

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